Gesundheitsamt oder Arztpraxis: Wer ist wofür zuständig?

Gesundheitsamt und Arztpraxis werden oft verwechselt, dabei haben sie völlig unterschiedliche Aufgaben. Die Kurzformel: Die Praxis behandelt dich, das Gesundheitsamt schützt die öffentliche Gesundheit.

Dafür ist die Arztpraxis zuständig

Alle eigenen Beschwerden und Erkrankungen: Diagnose, Behandlung, Krankschreibung, Rezepte, Überweisungen, Vorsorgeuntersuchungen. Außerhalb der Sprechzeiten übernimmt der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der 116 117, bei lebensbedrohlichen Notfällen der Rettungsdienst unter der 112.

Dafür ist das Gesundheitsamt zuständig

Das Gesundheitsamt ist eine Behörde. Typische Anliegen: die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (früher „Gesundheitszeugnis“) für die Arbeit mit Lebensmitteln, amtsärztliche Untersuchungen und Gutachten (z. B. für Verbeamtung), Hygieneüberwachung, Meldungen bei bestimmten Infektionskrankheiten, die Schuleingangsuntersuchung sowie kostenlose, teils anonyme Beratungsangebote (etwa zu HIV und sexuell übertragbaren Infektionen) und der sozialpsychiatrische Dienst.

Stadt oder Landkreis?

Je nach Bundesland sind Gesundheitsämter bei kreisfreien Städten oder Landkreisen angesiedelt. Für kreisangehörige Gemeinden ist meist das Kreisgesundheitsamt zuständig. Den Weg zur zuständigen Behörde deiner Stadt findest du in unserem Städte-Verzeichnis.

Termin nötig?

Für fast alle Leistungen des Gesundheitsamts ist eine Terminvereinbarung üblich, online über die Website der Stadt bzw. des Kreises oder telefonisch.

Wichtiger Hinweis: Diagnosen.org ist ein Nachschlagewerk und ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Bei gesundheitlichen Beschwerden wende dich an deine Ärztin oder deinen Arzt, außerhalb der Sprechzeiten an den Bereitschaftsdienst unter 116 117, in Notfällen an den Notruf 112.